Corporis Constitutionium Marcarum. Zweiter Theil, Fünfte Abteilung: Von Lehns-Sachen, Vererbung derer Lehen. No. 1 Churfürst Friedrichs II. Brief, wodurch er nach aufgelagten neuen Schloß in Köln solches mit Burg-Lehen zu versehen und in das alte Schloß in Berlin zum ersten Burg-Lehen-Hauß deklariert hat. De dato Kölln an der Spree, Mittwoch nach Lucien 1451 - Lehns-Sachen
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