Grundregel für die Anerkennung landwirtschaftlicher Saaten. Gültig ab 1. Ostermond 1934 - (Reichsnährstand ,,Blut und Boden")
in den Warenkorb - Diese Verordnung bestimmte, dass für bestimmte Fruchtarten nur noch anerkanntes Saatgut in den Verkehr gebracht wurde, um die Produktion und Preise im Agrarsektor zu regulieren und die autarke Versorgung Deutschlands zu gewährleisten - |